2. Eine Haftung für Beschädigungen am Rohrsystem, soweit dies nicht einsehbar ist, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Bei Verzug gelten Verzugszinsen von 2% pro Monat als vereinbart.
4. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
5. Mündliche Abmachungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
6. Reklamationen können nur von der Firma AREI Kanal-Service GmbH beseitigt werden, sonst keine Haftung.
7. Erfüllungsort ist der Sitz der Arei Kanal-Service GmbH (Am langen Graben 10, 52353 Düren).
8. Es gilt deutsches Recht.
9. Gerichtsstand ist Düren, der dazugehörige Landgerichtsbezirk Aachen bzw. der Geltungsbereich des Oberlandesgerichts Köln.